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AGB´S

 

AGB´S MTL Veranstaltungstechnik - allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.11.2014

1. Vertragspartner Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen MTL Veranstaltungstechnik, vertreten durch Hans Schmeida, und dem Veranstalter/Auftraggeber.

2. Vertrag Verträge zwischen MTL Veranstaltungstechnik und dem Veranstalter entstehen durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes oder eines schriftlichen Vertrages. Alle Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Punkte unberührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wesel.

3. Gestaltung der Veranstaltung MTL Veranstaltungstechnik wird die vereinbarte Leistung dem vertraglich vereinbarten Anlass entsprechend ausführen. Sofern nicht anders vereinbart, entscheidet MTL Veranstaltungstechnik über Art und Umfang der zur Vertragserfüllung notwendigen Leistung. MTL Veranstaltungstechnik ist in künstlerischer Gestaltung der Veranstaltung frei und unterliegt keinen künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder Dritter.

4. Veranstaltungsdauer Die Veranstaltung dauert mindestens die vertraglich vereinbarte Musikspielzeit ohne Auf- und Abbauzeiten. Der Veranstalter ist verpflichtet, MTL Veranstaltungstechnik das tatsächliche Veranstaltungsende spätestens 15 Minuten vorher anzuzeigen, da sich bei unterlassener Anzeige die Veranstaltung automatisch um jeweils eine Stunde verlängert, welche zum Verlängerungsstundensatz berechnet wird. Jede angefangene Verlängerungsstunde wird als volle Stunde berechnet.

5. Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von MTL Veranstaltungstechnik verursacht worden ist. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die an der technischen Anlage und / oder den Tonträgern durch Einwirkung von Teilnehmern, Besuchern oder Mitarbeitern / Beauftragten der Veranstaltung oder durch Diebstahl entstehen, in voller Höhe. Sofern MTL Veranstaltungstechnik durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände oder äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Das Schlechtwetterrisiko liegt beim Veranstalter.

6. Zahlungen Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an MTL Veranstaltungstechnik direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Vorkasse b) Barzahlung, falls vor Vertragsabschluss vereinbart c) Überweisung auf ein von MTL Veranstaltungstechnik genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 10 Tage nach Rechnungseingang (wenn nicht anders vereinbart). MTL Veranstaltungstechnik ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

7. Rücktritt vom Vertrag oder der Buchung / Vertragsbruch / Konventionalstrafe Ein Rücktritt (Stornierung) seitens des Veranstalters ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: · Rücktritt bis 28 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Grundgage · Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Grundgage · Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Grundgage Ein Rücktritt seitens MTL Veranstaltungstechnik ist möglich durch: Unfall oder Tod. Ein wichtiger Grund für einen Rücktritt seitens MTL Veranstaltungstechnik wäre beispielsweise, wenn während der Veranstaltung Streitigkeiten oder Schlägereien stattfinden, die die Veranstaltungssicherheit beeinträchtigen. In diesem Falle wird die vereinbarte Grundgage zuzüglich geleisteter Verlängerungsstunden sofort in bar fällig. MTL Veranstaltungstechnik ist zur Vermeidung eines Rücktrittes vom Vertrage berechtigt, randalierende Personen von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen und hat diesbezüglich ein Weisungsrecht gegenüber ggf. eingesetztem Security-Personal. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich mündlich oder fernmündlich und darüber hinaus zusätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei Vertragsbruch wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Grundgage fällig. Schaden-Ersatz Forderungen, welche die Höhe der vereinbarten Grundgage übersteigen, sind ausgeschlossen, jedoch nicht, wenn es sich um Haftungsfragen nach Punkt 5. handelt. Fälle höherer Gewalt (z.B. technischer Totalausfall, Transportschäden oder Verzögerungen, Streiks, Unfall oder plötzliche Erkrankung des Personals des Künstlers, plötzliche schwere Erkrankung des Veranstalters) gelten nicht als Vertragsbruch, sofern diese Ereignisse hinreichend nachgewiesen werden (ärztliches Attest, Unfallbericht der Polizei etc.). Bei nachgewiesener höherer Gewalt wird weder Gage noch Konventionalstrafe fällig. Sollte eine unter freiem Himmel geplante Veranstaltung wegen Schlechtwetter ausfallen, so ist trotzdem vom Veranstalter die vereinbarte Grundgage ohne Abzüge an den Künstler zu zahlen (siehe Punkt 5. "Schlechtwetterrisiko").

8. Genehmigungen, GEMA-Gebühren Der Veranstalter trägt alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Kosten und beschafft evtl. erforderliche Veranstaltungsgenehmigungen sowie GEMA-Rechte auf eigene Kosten. Bei einer GEMA-Anmeldung der Veranstaltung ist der GEMA mitzuteilen, dass MTL Veranstaltungstechnik a) Industrietonträger und b) selbst hergestellte Tonträger (sogenannte Kopien) verwendet. Hinweis: Für den Einsatz von kopierten Tonträgern sind an die GEMA / GVL gesonderte Gebühren zu entrichten; Näheres erfahren Sie bei der GEMA unter
(Private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage müssen nicht der GEMA gemeldet werden!) Der Veranstalter überträgt MTL Veranstaltungstechnik folgende Nutzungsrechte an von MTL Veranstaltungstechnik während der Veranstaltung gemachten Bild und Tonaufnahmen: Werbung (Broschüren, Internet), Dokumentation (Beratungsgespräche, Internet)

9. Stromversorgung / Verzehr / Sonstiges Der Veranstalter sorgt für einen erschütterungsfreien, trockenen Anlagenstandort mit technisch einwandfreien und den anerkannten Regeln der Elektrotechnik entsprechenden Stromanschlüssen von mindestens 230 Volt, 1x 16 Ampere / 400 Volt Drehstrom 16 / 32 / 63 Ampere. Ist der Veranstalter nicht sicher, dass die Stromanschlüsse ausreichend dimensioniert sind, so hat eine
rechtzeitige vorherige Begehung der Veranstaltungsstätte zu erfolgen, um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten. Der Verzehr durch MTL Veranstaltungstechnik-DJs, -Techniker und des Begleitpersonals während der Veranstaltung geht in angemessenem Rahmen zu Lasten des Veranstalters. Des Weiteren ist für 2 kostenlose Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes durch den Veranstalter zu sorgen.